Es ist schon einige Zeit her, dass die ersten Windräder auf dem Höherberg – richtig muss es heißen: auf dem Langenberg – errichtet wurden. Zu Beginn des Jahres 2000 gab es kreisweit eine Diskussion über die Absicht des Landkreises, im Kreisgebiet Flächen für Windkraftanlagen festzuschreiben bzw. Ausschlussflächen zu benennen. Für das Gebiet der Samtgemeinde kam dafür in erster Linie das Gebiet rund um den Höherberg als geeignete Fläche für Windkraftanlagen infrage. Die entsprechenden Gutachten lagen vor, es ging um die politische Festlegung per Kreistagsbeschluss. Und der wurde gefasst. 

Erster Gegenwind kam – wie auch in der aktuellen Diskussion um die Windkraft – von der Kirche. Sie sammelte im Wissen darum, dass ein gerichtlicher Vergleich bereits zu Gunsten des Investors ausgegangen war, mehr als 1500 Unterschriften gegen die Errichtung der Anlagen. Solches Vorgehen der Kirche war selbstverständlich Wind auf die Mühlen der christdemokratischen Samtgemeinderatsfraktion, die sich nunmehr ermächtigt sah, zum Sturm gegen den Kreistag aufzurufen. Im Eichsfelder Tageblatt zeigte sich der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Norbert Leineweber „empört, dass das Vorhaben ohne Beteiligung des Samtgemeinderates in feste Tücher gepackt wurde.“[1]  Ohne sich vorher überhaupt erst einmal zu informieren, beantragte die CDU-Fraktion eine Sondersitzung des Samtgemeinderates, um den „geharnischten Protest“ in eine Resolution zu fassen. Keineswegs dürften die Windräder in der Nähe des „heiligen Berges“ des Eichsfelds (!) stehen. [2]

In der geforderten Sondersitzung des Samtgemeinderates wenige Tage später konnte jeder Besucher und jede Besucherin live erleben, wie eine politische Blamage aussieht: Der einzige Tagesordnungspunkt – die gewünschte Resolution gegen die Windkraftanlagen um den Höherberg – wurde abgesetzt, die CDU zog ihren Antrag zurück!  Die Sitzung endete nach wenigen Minuten. Das Eichsfelder Tageblatt titelte am 9.9.2000: „Rat verfällt in Schweigen“.[3]

Was war geschehen? Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Dierkes hatte das Verhalten der CDU-Fraktion schon am 15.08.2000 in einer Presseerklärung als Provinzposse von überforderten CDU-Kommunalos bezeichnet.[4]  Es war offensichtlich so, dass die Samtgemeinde-CDU trotz Aufforderung durch den Landkreis es versäumt hatte, rechtzeitig im Samtgemeinderat die raumplanerischen Grundlagen vor Ort zu schaffen. „Der Verzicht auf Aufweisung von Gebieten zur Erzeugung von Windenergie bedeutete gleichzeitig den Verzicht auf Festlegung von Ausschlussgebieten.“[5]  Und er verwies weiterhin auf den Umstand, dass der Kreistag gerade erst das Regionale Raumordnungsprogramm beschlossen hatte – und das  mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der auch der CDU-Fraktionsvorsitzende in Gieboldehausen angehörte!  Alle betroffenen Gemeinden hatten ihre Ausschlussgebiete benannt. Wer fehlte?   Die Samtgemeinde Gieboldehausen! 

Wie konnte das geschehen? Der Landkreis hatte die Samtgemeinde zu einer Stellungnahme aufgefordert. In der Samtgemeinde nahm sich das Bauamt des Themas an, ohne den Samtgemeindedirektor einzubeziehen – was an sich schon ein „dickes Ding“ ist! Das Bauamt verzichtete sowohl auf eine Beteiligung des Samtgemeinderates – was ihm nicht zusteht – , als auch auf eine Antwort an den Landkreis.  Das Durcheinander war perfekt! 

 

 


 


[1] Vgl. Eichsfelder Tageblatt vom 31.07.2020,

[2] A.a.O. 

[3] Vgl. Eichsfelder Tageblatt vom 09.09.2020, 

[4] Vgl. Eichsfelder Tageblatt vom 15.08.2020, 

[5] Eichsfelder Tageblatt vom 15.08.2020 bzw. Presseerklärung der SPD-Samtgemeindefraktion vom  13.8.2020