Es war in den Jahren 1970 bis 1972 viel munteres Hin und Her, versteckte Taktiererei, Eitelkeit und politisches Wunschdenken unterwegs. Die Gemeinde Wollershausen entschied sich für die Zusammenarbeit mit Gieboldehausen, die Volksschülerinnen und Schüler gingen ja schon dort zur Schule. Die Gemeinde Lütgenhausen hingegen wollte lieber nach Herzberg eingegliedert werden und bekam dabei die Unterstützung durch den Landkreis Osterode. Ihre Schülerinnen und Schüler besuchten die Volksschule in Rhumspringe. Folgerichtig kam der Landkreis Osterode daher auf den Gedanken, man könne doch Rhumspringe auch nach Herzberg eingliedern. Das Land prüfte daher intensiv einen Anschluss sowohl von Lütgenhausen als auch Wollershausen an Herzberg vor dem Hintergrund der traditionellen Bindungen zur Stadt. Am Ende wurde der Gedanke verworfen. Egal, wie man dachte: Am Ende musste sich eine neue Struktur irgendwie zusammenfinden.

Am 21 Juni 1972 trat das „Fünfte Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform“ in Kraft. Unterzeichnet hatten es Ministerpräsident Kubel und Innenminister Lehners. Darin enthalten die Eingliederung von Lütgenhausen in die Gemeinde Rhumspringe und die der Gemeinde Renshausen in die Gemeinde Krebeck.

Die bis dahin noch nicht organisierten Gemeinden sahen sich gezwungen, die Wunschträume als unrealistisch anzuerkennen und alle Bemühungen jenseits eines Anschlusses an die Samtgemeinde Gieboldehausen fallen zu lassen. Es gab keinerlei Alternative dazu.
Kurz vor dem entscheidenden Datum – die neue Samtgemeinde sollte zum Jahresbeginn „stehen“ - trafen sich die Bürgermeister der nun 10 Gemeinden (Lütgenhausen und Renshausen hatten durch die Eingliederung ihren Status als eigenständige Gemeinden verloren) und unterzeichneten am 7.12.1972 die Satzung der neuen, erweiterten Samtgemeinde Gieboldehausen. Am 1.1.1973 nahm die Samtgemeinde ihre Arbeit auf. Und in dieser Form existiert sie noch heute. Es ist gut – jedenfalls nach der Meinung der meistern Mitglieder der heute amtierenden Gemeinderäte -, dass es beim Status der Samtgemeinde blieb, auch wenn das Verwaltungsangehörige gelegentlich anders sehen und sich eine stärkere Zentralisierung wünschen. Die Samtgemeindesatzung belässt den einzelnen Gemeinden eine nicht zu unterschätzende Gestaltungsfreiheit und einen selbst verwalteten Haushalt. Eine Einheitsgemeinde hätte den Ortschaften die Luft für die politische Schaffenskraft und den Gestaltungswillen genommen, die Ortsräte in die Bedeutungslosigkeit entlassen und sie kommunalpolitisch degradiert.

Wer sich für mehr interessiert: Grundlage für diese Recherche waren die folgenden Akten aus dem Bestand des Kreisarchivs des Landkreises Göttingen, einzusehen im alten Kreishaus des Landkreises Osterode

Amt 10 Nr. 60

Amt 10 Nr. 72

Amt 10 Nr. 93

Landkreis Münden Nr. 752

Die oft zitierte SV – Südhannoversche Volkszeitung – existiert nicht mehr. Sie wurde 1882 gegründet und 1938 verboten. Nach dem Krieg existierte sie von 1949 bis zur endgültigen Einstellung im Jahre 1986. Sie war bei ihrer Gründung ursprünglich ein regionales Sprachrohr der Partei des Katholischen Zentrums und nach dem Krieg dem damals noch im Eichsfeld verhafteten konservativ-katholischen Denken verbunden.