SPD sucht auf Kreisebene Lösungen für Vereinskooperationen und verlängert das Sportförderprogramm bis 2027
Ehrenamtliches Engagement in den Vereinen benötigt Unterstützung. Auf der Ebene der Sportvereine ist ein interessantes Modell in der Diskussion: die "Dritte Säule"
"Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Vereine“, kommentiert Rainer Lentes, SPD-Fraktionsvorsitzender im Samtgemeinderat die Absicht der rot-grünen Mehrheit im Kreistag, das bis Ende 2021 geltende Sportstättenförderprogramm ab dem 1.1.2022 fortzusetzen und bis 2027 zu verlängern. Die Haushaltsmittel in Höhe von 325.000 Euro pro Jahr sollen verstetigt werden. Dabei wird eine neue dritte Säule der Vereinsförderung eingeführt. Diese soll eine Anschubfinanzierung zur Umsetzung von Sportvereinskooperationen fördern.
Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen nach dem Sportstättenförderprogramm 2017 – 2021" des Landkreises Göttingen läuft zum Jahresende 2021 aus. Daher ist es notwendig, das sehr erfolgreiche Sportstättenförderprogramm zu verlängern. Dieses soll für weitere fünf Jahre bis 2027 gelten. Das hat die rot-grüne Mehrheitsgruppe nun in die Wege geleitet.
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, hat der Landkreis Göttingen bisher den Neu- und Umbau von Sportanlagen, die sich im Eigentum der Gemeinden oder Vereine befinden, sowie Erweiterung und Erhalt dieser Anlagen in den zurückliegenden 20 Jahren mit über 5,3 Millionen Euro gefördert. Dies entspricht einem dadurch ausgelösten Investitionsvolumen von insgesamt über 39,6 Millionen Euro.
SPD-Fraktionsvorsitzender Rainer Lentes verweist darauf, dass Sportvereine durch die demografische Entwicklung und das durchaus nachvollziehbare Interesse für außerörtliche Angebote in problematische Situationen geraten können. „Es wird in den dörflichen Vereinen immer schwieriger, engagiertes und fachlich ausgebildetes Führungspersonal für die formalen Dinge wie Rechnungsführung, steuerrechtliche oder juristische Fragen usw. zu gewinnen. Sollten gerade für diesen Bereich der Vereinsorganisation jenseits der eigentlichen sportlichen Vereinstätigkeiten einzelne Vereine bereit sein, in diesen Führungs- und Verwaltungsangelegenheiten miteinander zu kooperieren, dann kann die neu eingerichtete `Dritte Säule´ ein sehr interessantes Angebot an den Kreissportbund und die Vereine sein“, betont Fraktionschef Rainer Lentes.
Hier der Antragstext:
Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Kreistages am 15.12.2021 - Fortsetzung und Erweiterung des Sportstättenförderprogramms 2022 – 2027
Der Kreistag möge beschließen:
Das bis Ende 2021 geltende Sportstättenförderprogramm wird ab dem 1.1.2022 fortgesetzt und bis 2027 verlängert. Die Haushaltsmittel in Höhe von 325.000 Euro pro Jahr sollen verstetigt werden.
Dabei wird eine neue dritte Säule der Vereinsförderung eingeführt. Diese soll eine Anschubfinanzierung zur Umsetzung von Sportvereinskooperationen fördern. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Sportstättenförderprogramm zu einem „Sportförderprogramm“ hin entwickelt und umbenannt werden kann oder ob ein gesondertes Förderprogramm für die dritte Säule notwendig ist. Ein entsprechender Entwurf einer erweiterten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem
Sportstättenförderprogramm des Landkreises Göttingen ist vorzulegen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 einzustellen.