Die Samtgemeinde Gieboldehausen besteht in der jetzigen Zusammensetzung in diesem Jahr seit 50 Jahren. Grund genug für den früheren OV-Vorsitzenden Reinhard Dierkes, noch einmal an die Anfänge zu schauen. Einfach war es nicht....

Wohl jede PolitikerInnengeneration kommt einmal in die Situation, eine Kommunalreform verantwortlich zu begleiten. Die gerade erst abgeschlossene und noch gut erinnerbare Fusion der Landkreise Osterode und Göttingen zum 1.11.2016 ist erwartbar nur ein Zwischenschritt hin zu einer weiteren Entwicklung – vermutlich zum Großkreis Südniedersachsen. Das dauert noch ein wenig Zeit.

Für viele ältere KommunalpolitikerInnen jedoch ist auch die Gebietsreform von 1972 noch gut erinnerlich, zumal es seinerzeit nicht zimperlich zuging, was daran lag, dass es vermeintlich existentielle Interessen durchzusetzen galt. Wir werden sehen, dass auch damals schon zumindest in einigen Gedankenspielen der Großkreis Südniedersachsen ein ernsthaft diskutiertes Thema war.

Das niedersächsische Innenministerium als das federführende Ministerium unter Minister Lehners (SPD) berief 1965 eine Sachverständigenkommission ein. Ihr Vorsitzender war Prof. Weber von der Universität Göttingen. Die Kommission sollte ein Gutachten zur kommunalen Reform erarbeiten. Absicht dahinter: mehr Gerechtigkeit unter den Gemeinden und den Landkreisen, insbesondere auch eine faire Berechnung und Verteilung der kommunalen Finanzmittel. Dieses sogenannte „Weber-Gutachten“ lag dann 1969 vor – und sofort entzündete sich im ganzen Land großer Streit. Wie zu erwarten auch im Bereich Gieboldehausen – Rhumspringe – Bilshausen – Lindau, die damals als Gemeinden alle dem Landkreis Duderstadt angehörten. Auch Lindau. Heftige Diskussionen, aus heutiger Sicht bizarre Argumente und erstaunliche Einverständnisse lassen sich in den Protokollen und veröffentlichten Artikeln nachlesen. Es gab die Angst, die Gemeinde könne den Namen verlieren, Mandatsträger fragten sich, ob es auch weiterhin einen Gemeinderat mitsamt einem Bürgermeister geben würde. Die Geburt der Samtgemeinde Gieboldehausen, so wie wir sie seit dem Jahr 1973 kennen, war kein Selbstläufer.

Probemlos und ohne störende Nebengeräusche lief es in einem Teil der heutigen Samtgemeinde. Die Gemeinden Gieboldehausen, Obernfeld, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen und Wollbrandshausen hatten sich das Weber-Gutachten gemeinsam angeschaut und kamen nach Beratungen in ihren jeweils eigenen Ratsgremien sehr schnell zu dem Schluss, dass die Bildung einer Samtgemeinde vorteilhaft für ihre Gemeinden sein könnte. Wichtig war ihnen allerdings ein Zusammenschluss als Samtgemeinde – nicht als Einheitsgemeinde. Das garantierte den Mitgliedsgemeinden – wie sie jetzt hießen - den Bestand eines eigenen Gemeinderates, eines Bürgermeisters und die Ratsverantwortung für einen nicht unbeträchtlichen Teil der kommunalen Aufgaben. Über den Verlust des Ortsnamens musste auch nicht weiter diskutiert werden. Der blieb wie bisher! Dass die Samtgemeinde dann nach dem größten Ort benannt werden müsste, das war zwischen diesen Gemeinden unstrittig. Und so schlossen sie sich bereits mit Wirkung zum 1.1.1971 zur Samtgemeinde Gieboldehausen zusammen und bekräftigten in weiser Voraussicht (oder in gespannter Erwartung des Kommenden), sich mit der Erweiterung dieser jetzigen Samtgemeinde um weitere Mitgliedsgemeinden einverstanden zu erklären.

Die verbliebenen Gemeinden der Region, die sich bisher nicht an die gerade konstituierte Samtgemeinde Gieboldehausen angeschlossen hatten, begannen jetzt unter einem deutlich spürbaren Zeitdruck Ausschau nach einem alternativen Projekt zu halten. Und von da an wurde es erheblich komplizierter, weil die Eitelkeiten hinsichtlich des Verwaltungssitzes in die Diskussion einbrachen und - damit verbunden - auch der Streit wegen des Namens der vielleicht neu zu bildenden Gemeinde oder Samtgemeinde begann.

Dazu dann mehr im Teil II