Es ist aus Sicht der SPD-Samtgemeinderatsfraktion ein ziemlicher Unsinn, in einer Zeit, die radikal durch einen Virus dominiert wird, einen Doppelhaushalt aufzustellen. Nichts ist momentan sicher. Niemand kann voraussagen, wie sich angesichts der Pandemielage die Wirtschaft und damit die Steuern entwickeln. Niemand kann momentan daraus einen verlässlichen Finanzausgleich herleiten. Wer es trotzdem versucht, der weiß, dass dieser Versuch das Papier nicht wert ist, auf dem es – virtuell – gedruckt wird. Jetzt einen Doppelhaushalt für 2021 und 2022 zu beschließen entspricht einem finanzpolitischen Blindflug, mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts wird unmittelbar die Arbeit an einem Nachtragshaushalt beschlossen.

Es gibt aber noch mehr Gründe. Einer davon hat etwas mit kommunaler Demokratie zu tun. In diesem Jahr noch wird ein neuer Samtgemeinderat gewählt. Es ist die vornehmste Aufgabe eines Rates, einen Haushalt zu beschließen. Es ist schlichtweg ein Unding, einem neu zu wählenden Samtgemeinderat das finanzielle Korsett schon vorzugeben, ohne dass man auch nur eine annähernd genaue Ahnung hat, wie der Finanzausgleich mit dem Land ausfällt, welche speziellen Hilfsprogramme aufgelegt werden und welche Schwerpunkte z. B. der neu zu wählende Kreistag für das Jahr 2022 setzt. Wenn sich am 1.11.21 der neue Samtgemeinderat konstituiert, wird er einen unbrauchbaren Haushalt vorfinden – einen Haushalt, der die Realitäten nicht abbildet. Seine erste Aufgabe wird sein, den Haushalt für 2022 neu zu schreiben – weil die alten Zahlen sich als völlig neben der Realität erweisen werden. Da muss man kein Prophet sein.

Unsere Kritik geht auch dahin, dass noch nicht einmal abgewartet wurde, wie sich der Haushalt des Landkreises gestaltet und welche finanziellen Auswirkungen dadurch für die Gemeinden entstehen. Hier sei nur darauf verwiesen, dass der Zuschuss beim Sportstättenförderprogramm des Landkreises für dieses Jahr 2021 von 30 % auf 50 % erhöht wird. Diese Erhöhung gilt für alle Maßnahmen an gemeindeeigenen Sportanlagen und Sporthallen. Eine solche einmalig vorgegebene Bezuschussung sollte der eigene Haushalt abbilden durch die entsprechenden Investitionen in die Hallen der Samtgemeinde – und die dadurch generierten Ersparnisse.

Die Globalzahlen für die Samtgemeinde weisen eine Bilanzsumme von ca. 27 Mio. € aus. Die Verschuldung wird bis 2025 nach den jetzt vorgelegten Zahlen auf 11 Mio. € steigen (zum Vergleich: 2020 waren es 2 Mio. €).

In diesen zusätzlichen 9 Mio. € sind ca. 6 Mio. € für eine neue Kläranlage eingeplant, von der aber überhaupt nicht sicher ist, ob sie gebaut wird, wo und wann sie gebaut wird.

Die Bilanzsumme der Samtgemeinde beträgt etwa 27 Mio. €, die Verschuldung wird bis 2025 auf ca. 11 Mio. € ansteigen (zum Vergleich: 2020 etwa 2 Mio. €). In diesen 11 Mio. € sind etwa 6 Mio. € für die besagte neue Kläranlage enthalten.

Die Verschuldung der Samtgemeinde je Einwohner*in lag im Jahr 2020 bei etwa 150 €. Sie wird bis 2025 lt. Plan bis auf 785 €/Einw. steigen. Das ist darstellbar, weil Kredite momentan sehr günstig sind und weil sie fast ausschließlich auf dem Schmutzwasser liegen. Sie werden also letztlich über die Beiträge der Einwohner*innen abgezahlt, in denen die kalkulierten Zinsen enthalten sind.

Sieht man sich die Haushalte aus den letzten Jahren an, so kommt man zu dem Ergebnis, dass die Verwaltung in der SG moderat kalkuliert hat und die Haushalte immer besser ausgefallen sind. Das allerdings hat eine lange Tradition.... Der Doppelhaushalt 2021/2022 kommt nach unserer Sicht aber zu einer Unzeit, weil in diesem Jahr eine zielsichere Planung sehr viel schwieriger ist als ohnehin schon. Hier sollte im Gegenteil alle 3 Monate eine Zwischenbilanz gezogen werden, um die Stellschrauben neu zu justieren.

Wir können als Samtgemeinderat in dieser Krise vieles nicht beeinflussen, aber wir müssen schnell reagieren können. Ein Doppelhaushalt ist in einer solchen Situation aber ein absolutes „No go“ und daher lehnen wir ihn ab.