Heinrich Bode (verst. im Januar 2021) hat den Prozess zur Bildung der Samtgemeinde Gieboldehausen als Ratsherr, Samtgemeinderatsherr und als Kreistagsabgeordneter von Beginn an begleitet.

Wie schon weiter vorn ausgeführt, hatten sich mehrere Gemeinden bereits grundsätzlich entschlossen, die Samtgemeinde Gieboldehausen zu bilden. Deshalb trafen sich am 4.12.1970 die Bürgermeister und die Beigeordneten der Gemeinden Gieboldehausen, Obernfeld, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen und Wollbrandshausen im Rhumehotel in Rhumspringe zu einer „Aussprache über den Zusammenschluss zu einer Samtgemeinde im Raum Gieboldehausen“, um die Urkunde für die Gründung der Samtgemeinde Gieboldehausen zum 1.1.1971 zu unterschreiben. Diese Übereinkunft nahm die „Südhannoversche Volkszeitung“ zum Anlass für eine fette, das realistische Ziel auch schon damals weit verfehlende Überschrift in ihrer Ausgabe vom 14.12.1970, als sie titelte: „Wird Gieboldehausen bald Stadt?“ Nun, das ist der Flecken bis heute noch nicht.

Allerdings: Der Entschluss zur Gründung der Samtgemeinde übte einen starken Druck auf die Gemeinden aus, die sich immer noch im (Selbst-)Findungsprozess befanden. Ein beachtlicher Teil der Region war nun organisiert, der andere Teil musste einen durch das Land akzeptierten Vorschlag machen. Am 11.12.1970 hatte es dazu eine Debatte im Bilshäuser Rat gegeben. Grundlage der Diskussion war noch immer das Papier vom 23.11.1970, also der Zusammenschluss mit den verbliebenen Orten plus Wulften und evtl. Gillersheim. Allerdings ging es darin ja auch um den nicht völlig unumstrittenen Anschluss an den Landkreis Northeim.

Anderenorts hatte es zwischenzeitlich einige Aufgeregtheiten gegeben. Am 13.2.1971 entschieden sich 165 von 184 Wahlberechtigten aus Lütgenhausen in einer Art „Volksbegehren“ gegen eine Eingliederung nach Gieboldehausen. Die fehlenden 19 Stimmen – so ihr damaliger Bürgermeister Adolf Hellmold – erklärten sich durch Krankenhausaufenthalte, Studium, Urlaub, Bundeswehr,… Auch diese Bürgerinnen und Bürger von Lütgenhausen hätten ohne jeden Zweifel, so Hellmold, „…für den Anschluss … an die Stadt Herzberg gestimmt.“

Der Rat der Gemeinde Wollershausen hingegen hatte sich entschieden, der Samtgemeinde Gieboldehausen beizutreten. Die Gemeinde schrieb am 16.3.1971 an die Samtgemeinde Gieboldehausen: „Der Rat der Gemeinde Wollershausen hat in seiner Sitzung am 15.3.1971 einstimmig beschlossen, dass ab sofort die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde Wollershausen von der Samtgemeinde Gieboldehausen wahrgenommen werden.“ Das sah also nach einem Beitritt zur bereits existierenden Samtgemeinde aus.

Die Südhannoversche Volkszeitung vom 17.5.1971 griff erneut auf, dass sich die Einwohner von Lütgenhausen im Februar eindeutig gegen eine Zuordnung der Gemeinde nach Gieboldehausen entschieden hätten und den Anschluss an Pöhlde-Herzberg verlangten. Und jetzt gab es auch die Entscheidung im Gemeinderat von Lütgenhausen, der sich ebenfalls für den Verbleib der Gemeinde im Landkreis Osterode einsetzte. Wulften hatte sich zwischenzeitlich für die Einheitsgemeinde Hattorf – und damit wie erwartet für den Landkreis Osterode - entschieden. Ein Zusammenschluss mit Bilshausen und Lindau stand dort überhaupt nicht mehr zur Diskussion.

Auch durch diese Entscheidung des Wulftener Gemeinderates kam es in der Folge dazu, dass die Vereinbarungen um Lindau und Bilshausen herum bröckelten. Am 3.3.1971 gab es eine erneute Besprechung über das Thema, dieses Mal im Kreishaus Duderstadt. Teilnehmer wieder die noch an einer Samtgemeinde Bilshausen interessierten Gemeinden. Allerdings erklärte der Krebecker Bürgermeister Otto in realistischer Einschätzung der Lage, „dass der Rat der Meinung ist, im Bilshäuser Raum käme es nicht mehr zu einem Zusammenschluss…. Ein Scheitern… hätte die Ausrichtung nach Gieboldehausen zur Folge.“

Am 13.5.1971 berichtete die Südhannoversche Volkszeitung über eine Bürgerversammlung in Bilshausen einen Tag vorher in der Gastwirtschaft Venjakob. Der Bürgermeister zeigte sich enttäuscht darüber, dass „nur 40 Einwohner“ an dieser Versammlung teilnehmen wollten und damit ihr Interesse an dieser aus seiner Sicht so wichtigen Angelegenheit bekundeten. Der Bilshäuser Ratsherr Henniges erklärte, "...dass mit einem Zusammenschluss mit der Gemeinde Wulften wohl kaum zu rechnen ist. Er gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass die Gemeinden Bodensee und Krebeck nur für einen Anschluss an Göttingen interessiert sind und Northeim strikt ablehnen .“ Der angedachte und in Teilen vorbereitete Zusammenschluss geriet in weite Ferne, bekam das Etikett des Unrealistischen. Wulften hatte wohl während der gesamten Verhandlungen nicht wirklich ernsthaft erwogen, der Samtgemeinde nach Bilshäuser Vorstellungen beizutreten. Es war für den Wulftener Gemeinderat allenfalls eine Option für den Fall, dass im Bereich nicht alles nach seinen Vorstellungen laufen würde. Und die Gemeinden Bodensee und Krebeck hatten zwischenzeitlich entdeckt, dass ein Anschluss an den Landkreis Northeim auch nicht wirklich in ihrem Sinne war.

Am 13.5.1971 gab es in Bilshausen den wohl letzten Versuch, noch zu retten, was eigentlich nicht mehr zu retten war. OKD Thöne war eigens angereist und schlug erneut vor, „die Gemeinden Bilshausen, Bodensee, Krebeck, Lindau, Renshausen … unter möglicher Hinzuziehung von Gillersheim und Wulften bilden eine Samtgemeinde.“ Er ging in seinen Vorstellungen noch immer davon aus, dass der Sitz der Samtgemeinde in Bilshausen ist.

Auf Landesebene war man zwischenzeitlich einen Schritt weiter. In einem Schnellbrief des Innenministeriums vom 13. März 1972 teilte das Land seine Vorstellungen mit und erläuterte unter der Ziffer e), was es selbst für richtig und sinnvoll hielte: „In den Zuordnungsbereichen Dransfeld, Ebergötzen und Gieboldehausen halte ich nach Nr. 3 bis 5 der Entschließung des Niedersächsischen Landtags… vom 9. Februar 1971 (Drs. 7/382) die Bildung einer Samtgemeinde anstelle der Bildung einer Einheitsgemeinde für vertretbar.“ Geplant seitens des Landes war eigentlich eine Einheitsgemeinde. Eine Samtgemeinde wurde für den Fall als annehmbar gedacht, wenn es alle Gemeinden wollen und Renshausen nach Bodensee und Lütgenhausen nach Wollershausen eingegliedert wird. In der Begründung des Entwurfs wird darüber hinaus der erweiterte Vorschlag der Gemeinde Lindau (Zusammenschluss von Katlenburg/Duhm, Bilshausen, Bodensee, Krebeck und Renshausen) und der von Bilshausen (Samtgemeinde Bilshausen mit Lindau und Gillersheim) abgelehnt. Es musste also in der Folge zum Schwur kommen.

Schon am 20.4.1972 bekräftigte der Flecken Lindau per Ratsbeschluss noch einmal, dass es „mit dem Referentenentwurf vom 13.3.1972 nicht einverstanden…“ ist und bekräftigt noch ein weiteres Mal den alten Vorschlag einer Samtgemeinde Flecken Lindau. Und einen Tag später, am 21.4.1972 schreibt die Gemeinde Bilshausen an den Landkreis und bekräftigt im Einklang mit Lindau ebenfalls den Vorschlag vom 13.5.1971. Allerdings erklärt man sich nun zu weiteren Eingeständnissen bereit: „Der Sitz dieser Samtgemeindeverwaltung soll Lindau sein, sollte nicht … dem bisher vorgeschlagenen Standort Bilshausen der Vorrang gegeben werden…. Eine Zuordnung der geplanten Samtgemeinde zum Kreisverbund Northeim wird abgelehnt.“ Damit war ein wesentliches Zugeständnis an Lindau weggebrochen, nämlich die vorher akzeptierte Zuordnung an den Landkreis Northeim, der sich jetzt doch als erwartbar am Horizont abzeichnete. Die Bilshäuser Vorstellungen schienen nunmehr unrealistisch zu sein. Es musste nun also der letzte Akt folgen: Die Eingliederung in die schon bestehende Samtgemeinde Gieboldehausen stand an....

Mehr demnächst im Teil IV