Laut Beschlussvorlage der Samtgemeindeverwaltung werden die Mittel des Investitionsförderprogramms des Landkreises für kreisangehörige Gemeinde (LunIBiF) für Maßnahmen im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule eingesetzt.
In erster Linie sollen die Schulen der Samtgemeinde Gieboldehausen mit Fahrstühlen und Treppenliftern ausgestattet werden. Eine Reihenfolge der Maßnahmen nach Schulstandorten wird dabei nicht festgelegt. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 890.000 Euro (für alle Fahrstühle und Treppenlifter an den vier Grundschulen der Samtgemeinde).
Die Fördersumme, die der Kreistag bereitgestellt hat, beläuft sich für die Samtgemeinde als Schulträger der Grundschulen auf 409.200 Euro für das Jahr 2020. Im kommenden Jahr 2021 wird noch einmal ein ähnlich hoher Betrag zur Verfügung stehen, so dass die Samtgemeinde in den Jahren 2020/2021 insgesamt einen Förderbetrag von zusätzlich ungefähr also 820.000 Euro zur Verfügung hat. Bei einem Gesamtvolumen von 890.000 € bleibt somit für die Samtgemeinde eine kleine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 70.000 €, was einem Eigenanteil an den Maßnahmen von knapp 8 % entspricht. Der Kreis investiert also über die Samtgemeinden kräftig und übernimmt Verantwortung für Bildung und Inklusion bei den Grundschulträgern.