Der Landkreis hat in seiner Septembersitzung die Überschwemmungsgebiete der Hahle festgesetzt. Lediglich die Gemeinde Rollshausen hat Anmerkungen dazu an den Landkreis gegeben. 

  1. Die Gemeinde ist der Ansicht, der Bereich „rechts“ des Mühlengrabens im Bereich „Im Mühlenhofe“ solle nicht neu als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden. Der wasserführende Mühlengraben würde bei Starkregenereignissen durch die Wehranlage oberhalb des Zusammenflusses von Hahle und Nathe geregelt. Dem wurde im Kreistag nicht entsprochen, weil davon auszugehen ist, dass die Fläche auch künftig überflutet wird und  deshalb dem Überschwemmungsgebiet zuzurechnen ist. 
  2. Ebenso hätte die Gemeinde Rollshausen gern gesehen, wenn der Landkreis das geplante Überschwemmungsgebiet westlich des Mühlenweges nicht als Überschwemmungsgebiet ausweisen würde.  Auch dem konnte der Landkreis nicht entsprechen. Grund: Die Fläche liegt unterhalb des berechneten  Wasserspiegels der Hahle und wird somit beim HQ100-Ereignis - einem Jahrhunderthochwasser - überflutet. 

Es bleibt somit beim ursprünglichen Vorschlag des Landkreises. Der Kreistag hat entsprechend beschlossen.