Die Kita-Gebührenfreiheit für Eltern ist eines unserer großen bildungspolitischen Ziele in dieser Legislaturperiode. Sie bedeutet Bildungsgerechtigkeit und frühe Förderung von Kindern in Deutschland, unabhängig von ihrer Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern. Gleichzeitig unterstützt sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Nach intensiven Verhandlungen konnte ein erster Kompromiss der Landesregierung mit dem Landkreis- und Städtetag zur Finanzierung der Gebührenfreiheit erreicht werden. Folgende Eckpunkte wurden bisher festgehalten:

- Ab dem 01.08.2018 wird die Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres für bis zu 8 Stunden am Tag beitragsfrei. Eine Beitragserhebung der Kommunen wird nur noch für eine darüber hinaus gehende Betreuung möglich sein. Dabei bezieht sich die Beitragsfreiheit auf Betreuungsplätze, die den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gemäß § 12 KiTaG erfüllen (Betreuung von Kindern an mindestens 15 Stunden am Vormittag in der Woche, allerdings ist die Tagespflege zunächst nicht erfasst). Beiträge für Verpflegung und Sonderleistungen bleiben davon unberührt.

- Die Kommunen erhalten im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich durch die Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder von 20 auf 55 % aus Landesmitteln. Für die folgenden drei Kindergartenjahre steigt der allgemeine Finanzhilfesatz jährlich um 1 %, sodass im Kindergartenjahr 2021/2022 dauerhaft 58 % erreicht werden. Dabei wird die Steigerung um 3 % aus der Weitergabe von Bundesmitteln zur Beitragsfreiheit erzielt. Die im Kindergartenjahr 2021/22 erreichte dauerhafte Förderquote von 58% (876,2 Millionen im Jahr 2022) für die Kommunen wird im Anschluss auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.

- Weitere Mittel des Bundes für Investitionen, zur Steigerung der Qualität und ähnliche Zwecke in Kindertagesstätten werden entsprechend der vom Bund vorgegebenen Anforderungen ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben. Wir gehen von ca. 327 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2019-21 aus.

Der Verhandlungsprozess von Land und Kommunen ist indes noch nicht abgeschlossen. Bereits im April 2018 wollen wir weitere Gespräche aufnehmen

- zu den Auswirkungen der Beitragsfreiheit auf die Kindertagespflege,

- zur Auskömmlichkeit der Finanzhilfepauschale,

- zur Finanzhilfefähigkeit von Vertretungskräften und Kräften mit weniger als der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit,

- zur Öffnung von dualen Ausbildungswegen für Erzieherinnen und Erziehern

- sowie zur Einbeziehung von Kindergartenplätzen in die Investitionskostenförderung von Betreuungsplätzen.

In diesem Zusammenhang wird auch über die Einrichtung eines Härtefonds zu sprechen sein, der Kommunen in Ausnahmefällen unterstützt. Zur Förderung der Kleinsten in Niedersachsen werden Land und Kommunen sich also auch weiterhin eng abstimmen. Ich bin sicher, dass wir am Ende zu guten Ergebnissen für alle Beteiligten gelangen werden und zu einem großen Schritt vorwärts für die Bildung und die Familienfreundlichkeit in Niedersachsen.

Dafür bitte ich Euch herzlich um Eure Unterstützung.

Euer

Stephan Weil