Die Finanzierung der Kitas in der Samtgemeinde wird auch mittelfristig wohl unterschiedlich aufgestellt bleiben. Bis auf Bilshausen und Gieboldehausen haben alle anderen Mitgliedsgemeinden den zwischen Landkreis und Gemeinden neu ausgehandelten Vertrag unterschrieben und werden daher auf neuer Grundlage finanziert.

Für Bilshausen und Gieboldehausen stellt das einen Verzicht auf zusätzliche Landkreismittel dar: für Gieboldehausen bedeutet das eine geringere Kreiszuweisung in Höhe von etwa 105.000 €, Bilshausen verzichtet auf etwa 55.500 €. Dazu kommen Mittel aus dem Jahresüberschusses des Landkreises in Höhe von fast 1,8 Mio. €, die an die Gemeinden ausgezahlt werden, die die neue Vereinbarung unterschrieben haben. Beide Gemeinden argumentieren nach ausführlicher Prüfung des Vertrags mit Verschlechterungen, welche die neue Vereinbarung ihrer Ansicht nach mit sich bringe. Das ist das gute Recht der beiden Räte. Auf der anderen Seite stehen die kreisweit etwa 90 % der Gemeinden, die nach genauer Prüfung unterschrieben haben und sicher nicht einer falschen rechtlichen Beratung zum Opfer gefallen sind.

Warum verzichten die beiden Gemeinden auf diese zusätzlichen Gelder? Gekündigt haben sie nicht, das würde für den Gemeindehaushalt jeweils eine gesplittete Kreisumlage von 65 bis 70 Punkten oder mehr zur Folge haben (so u. a. in den Gemeinden Staufenberg – dort läuft die Kita unter Kreisregie geräuschlos weiter - und Waake). Eine gesplittete Umlage ist schon deswegen notwendig, weil sonst alle anderen Gemeinden des Landkreises die Kitas in Waake und Staufenberg über den Kreishaushalt mitfinanzieren würden. Das würde keine Gemeinde akzeptieren, die bereits unterschrieben hat – und erst recht nicht die, die bisher nicht unterschrieben haben. Das ist dann auch eine rechtliche Qualität vor Gericht. Vielleicht werden beide Gemeinden Rechtsmittel einlegen – das bleibt ihnen unbenommen. Und man kann auch davon ausgehen, dass ein Urteil – egal wie es ausgeht – angefochten wird. Das Gerichtsverfahren dürfte sich daher über einige Jahre hinziehen. Zu warten, ob der Landkreis unterliegt, um dann selber zu kündigen, ist daher eine trügerische Option. Die Kita-Vereinbarung selber läuft über 5 Jahre bis zum 31.12.2027 und muss im Laufe des Jahres 2026 ohnehin neu verhandelt werden.

Setzt sich der Kreis ganz am Ende vor Gericht durch, dann bleibt es, wie es jetzt ist. Verliert er, dann hat das eine allgemeine Kreisumlagenerhöhung zur Folge, die eigentlich auch niemand wünschen kann. Vielleicht folgte dann eine Kündigungswelle der Gemeinden, vielleicht aber auch die Kündigung durch den Landkreis – eine Option, die selten gedacht wird. Eine rückwirkende Zahlung der erhöhten Zuschüsse ist schon deswegen ausgeschlossen, weil man ja nicht unterschrieben hat. Insofern müssen sich die Gemeinden auf der Grundlage des alten Vertrages darüber im Klaren sein, dass sie dauerhaft mit geringeren Zuschüssen werden leben müssen (in Fall Gieboldehausen wären das über 5 Jahre etwa 525.000 €, für Bilshausen sind das etwa 300.000 €).

Wenn man also vorhat, im Laufe des kommenden Jahres 2024 zu unterschreiben, dann wäre es eine Überlegung wert, ob man nicht noch schnell in 2023 die notwendigen Maßnahmen trifft. Anderenfalls muss abgewartet werden, was die Gerichte sagen - und gehofft.