Samtgemeinde beantragt Fördermittel zur Erstellung eines Wärmeplans

Der Samtgemeinderat hat am 28. September 2023 entschieden, Fördermittel für dieses Vorhaben beim Bund zu beantragen. Das ist der erste Schritt zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung mit dem Ziel der Dekarbonisierung der Wärmenetze. In der Beschlussvorlage des Samtgemeinderates vom 27.07.2023 heißt es: "Einen Kommunalen Wärmeplan bereitzustellen kann als Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger verstanden werden, da mit dem Wärmeplan die mögliche räumliche Abdeckung durch verschiedene Energieträger und Leitungsformen vorgezeichnet wird. ... Der Wärmeplan besteht aus einer Bestandsanalyse, welche den Bedarf an Gebäudewärme und die bestehende Wärmeversorgungsinfrastruktur darstellt; des Weiteren beinhaltet er eine Energie- und Treibhausbilanz des Ist-Zustands. Es wird außerdem eine Potentialanalyse zu Energiesparpotentialen sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotentialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen erstellt. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung unter Betrachtung der Versorgungskosten für das Zieljahr 2045 aussehen kann."

"Klar ist", so der Fraktionsvorsitzende Rainer Lentes (SPD), "dass die Verwaltung diese umfassende und detaillierte Planung mit ihrem Fachpersonal nicht stemmen kann. Die Samtgemeinde Gieboldehausen hat sich daher mit den Samtgemeinden Radolfshausen und Hattorf verständigt, den Auftrag für die Planung gemeinsam an ein fachlich versiertes Planungsbüro abzugeben. Für diese erstmalige Erstellung eines Wärmeplans hat sie nun die entsprechenden Fördermittel beim Bund beantragt. Wir gehen davon aus" - hofft Rainer Lentes -, "dass die Ergebnisse der Planung bis zum Sommer 2025 zur weiteren Beratung in den drei Samtgemeinderäten vorliegen."