Eine Einmischung … von Reinhard Dierkes

Gemeinden kontra Landkreis?

Der Kreistag hat am 5. Oktober die neue Satzung zur Kita-Finanzierung mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht. Es ist jetzt an den Gemeinden mit Kitas, sich mit dieser Satzung zu befassen.

Schon im Vorfeld hat es einigen Gemeinden teils heftige Kritik an der Satzung gegeben. Sie sei nicht auskömmlich und die Gemeinden könnten diese Defizite nicht mehr finanzieren, ohne ihre sonstigen Aufgaben zu vernachlässigen. Insbesondere auch aus einigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Gieboldehausen kam Kritik.

Klar ist: Bei der Kita-Finanzierung handelt es sich um eine originäre Aufgabe des Landkreises und des Landes, das Standards festlegt und die Finanzierung nicht vollumfänglich leistet - zu Lasten des Landkreises und zu Lasten der Gemeinden mit Kitas. Klar ist auch, dass die Gemeinden diese Aufgabe gern behalten möchten, weil sie – wie auch der Landkreis – davon ausgehen, dass diese Aufgabe am sinnvollsten vor Ort geleistet werden sollte, weil eben in den Gemeinden die direkte Kenntnis vorhanden ist und der direkte Zugriff – jedenfalls in den öffentlichen Kitas, Ausnahme sind hierbei die kirchlichen Träger – gewährleistet ist. Dies sehen Landkreis und Gemeinden übereinstimmend so.

Es gibt Beschwerden, dass der Landkreis seiner Finanzierungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt und daher überlegen ein oder zwei Gemeinden, die Aufgabe an den Landkreis zurückzugeben. Außerdem fühle man sich in den Verhandlungen über die Finanzierung außen vor gelassen.

Zu den Fakten: Verhandelt wurde diese Satzung von einer Kommission des Städte- und Gemeindebundes im Landkreis Göttingen. Daran waren beteiligt 4 Vertreter der Gemeinden und auf der Landkreisseite die in Gieboldehausen gut bekannte Finanzdezernentin Marlies Dornieden (CDU) und der Sozialdezernent Konrad Finger (SPD). Die Kommission einigte sich darauf, den bisherigen Zuschuss von 4 Mio. Euro zu verdoppeln auf 8 Mio. Euro, mittlerweile sind es 9 Mio. €. Darüber hinaus hat der Landkreis sich bereit erklärt, den Haushaltsüberschuss in Höhe von 13,5 Mio. Euro über 5 Jahre verteilt zusätzlich an die Gemeinden auszureichen. Das bedeutet, dass jährlich rund 11,7 Mio. Euro für die Kita-Finanzierung an die Gemeinden gezahlt werden. Das hatte der noch bis November 2021 im Amt befindliche alte Kreistag im Nachtragshaushalt für 2021 angekündigt – und das hat die jetzige SPD-Kreistagsfraktion auch wie versprochen umgesetzt. Und damals hatte die SPD-Kreistagsmehrheit für den Haushalt 2021 auch beschlossen, zusätzlich 6 Mio. Euro über die Kreisumlage an die Gemeinden auszuzahlen, insgesamt im Jahr 2021 also 10 Mio. Euro mit der Maßgabe, das Geld für die Kita-Finanzierung einzusetzen, um insbesondere die Gemeinden mit Kindertagesstätten zu entlasten. Es wäre interessant zu erfahren, ob auch die Samtgemeinde Gieboldehausen entsprechend gehandelt hat – oder ob sie das auf sie entfallende Geld bei sich verbucht hat. Für den Fall steht sie hier deutlich in der Bringepflicht. Eine Nachfrage im Samtgemeinderat ist das allemal wert.

Zum jetzigen Verfahren: Nach Abschluss der Kommissionsarbeit hat die Kommission die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eingeladen. 18 VertreterInnen waren anwesend, 14 von ihnen haben sich für die Satzung ausgesprochen. Ein sehr klares Votum!

Wenn jetzt einige Gemeinden die Kita-Aufgabe wieder an den Landkreis geben möchten (Staufenberg , evtl. Landolfshausen, vielleicht auch eine Gemeinde aus der Samtgemeinde Gieboldehausen), dann muss man wissen, dass sich der Landkreis dieses Geld über die Kreisumlage wiederholen wird. Und zwar zu 100 Prozent. Das geht über eine allgemeine Erhöhung der Kreisumlage (das würden die Gemeinden nicht mittragen, die sich der Satzung anschließen, denn sie müssten dann ja über die erhöhte Kreisumlage die ausgeschiedenen Gemeinden mitfinanzieren) oder über eine gesplittete Kreisumlage für die Gemeinden, welche die Aufgabe nicht mehr wahrnehmen möchten. Man kann sich ausrechnen, dass es dann für die betroffenen Gemeinden nicht günstiger wird, der Einfluss auf den Kindergarten wäre allerdings gleich „Null“. Wenn die Gemeinden aber die Vereinbarung nicht annehmen und nicht kündigen, läuft der bisher gültige Vertrag weiter. Mindestens bis zum 1.1.2024. Ob sie dann aber am verdoppelten Kreisansatz beteiligt werden, das steht in den Sternen. Die Finanzierung könnte sich für ablehnende Gemeinden dramatisch verschlechtern. Übrigens: Die CDU-Fraktion im Kreistag hat der neuen Vereinbarung mit großer Mehrheit zugestimmt... Auch das gehört zur Wahrheit!