Förderschule "Lernen" in Duderstadt wird verlängert
Die Förderschule Duderstadt kann noch einmal Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Das werden SPD, Grüne und die Freien Wähler im Kreistag beschließen. Damit kann die Pestalozzi-Schule noch bis zum Schuljahr 2027/2028 bestehen bleiben.
SPD will im Kreistag vorläufigen Bestandsschutz für Förderschulen erreichen
Die drei Förderschulen des Landkreises in Duderstadt, Hann. Münden und Osterode werden zunächst nicht zugunsten der Inklusion in Regelschulen geschlossen. Das sieht ein Antrag der Mehrheitsgruppe von SPD, Grünen und Freien Wählern im Landkreis Göttingen vor. Damit sollen Schulausschuss und Kreisausschuss veranlasst werden, Beschlüsse zugunsten des Bestandsschutzes für die drei Schulen zu fassen, so wie es vom Kreiselternrat einstimmig gefordert worden war. Gleichzeitig soll das Land Niedersachsen aufgefordert werden, endlich die Planungen für die Umsetzung der Inklusion an allen allgemein bildenden Schulen mit Nachdruck und mehr Unterstützung im Rahmen eines Gesamtkonzepts weiterzuentwickeln und umzusetzen.
Das Land Niedersachsen hatte ursprünglich vor, alle Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen zugunsten einer inklusiven Beschulung in Regelschulen zu schließen. In der Praxis führte dies jedoch zu erheblicher Kritik von Eltern und Lehrern. Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am 27. Februar 2018 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, in dem nun Übergangsfristen für die Umsetzung der Inklusion eingeräumt werden. Das Gesetz ist seit dem 6. März 2018 in Kraft. Offenbar hat der Landesgesetzgeber erkannt, dass bei dem derzeitigen Umsetzungstempo Übergangsfristen notwendig sind. Klar muss sein, dass die Verlängerung der Förderschule Lernen wirklich nur eine Übergangslösung ist. Bei der Umsetzung der Inklusion besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
Schulträger noch bestehender Förderschulen im Schwerpunkt Lernen können auf Antrag bei der Landesschulbehörde diese Förderschulen bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 weiterführen oder stattdessen die Einrichtung einer besonderen Lerngruppe an einer allgemeinen Schule beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Entwicklung der Schülerzahlen ein Fortführen rechtfertigt und der Schulträger einen Plan zur Entwicklung der inklusiven Schule vorlegt. Diese Gesetzesänderung folgt der Erkenntnis, dass das vom Niedersächsischen Landtag im März 2012 beschlossene Gesetz, Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an Niedersachsens Schulen gemeinsam zu unterrichten, auf unerwartete Probleme stößt. Ursprünglich sollten die Grundschulen schon zum Schuljahr 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahr aufnehmen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf sollten an allgemeinen Grundschulen unterrichtet werden, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies wünschten. Die Umsetzung der Inklusion stellte sich jedoch zunehmend problematisch dar.
Mit diesem Antrag nimmt die Mehrheitsgruppe den einstimmigen Beschluss des Kreiselternrates vom 20. Februar 2018 an den Kreistag auf, sich für den Bestandsschutz der Förderschulen Lernen im Kreisgebiet einzusetzen. Die Mehrheitsgruppe hält aber daran fest, vom Land eine nachhaltige Umsetzung der Inklusion in Regelschulen zu fordern.