Für die Samtgemeinde Gieboldehausen kann es künftig schwieriger werden, den Haushalt auszugleichen. Aber: Mit welchen Auswirkungen für die Mitgliedsgemeinden?

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Es scheint nicht gut auszusehen mit der künftigen Entwicklung der Finanzen in unserer Samtgemeinde. Zwar hat der Landkreis als zuständige Prüfbehörde den Haushalt für das Jahr 2019 genehmigt, der Inhalt der Genehmigung lässt bei den Ratsmitgliedern allerdings die Alarmglocken schrillen.

Noch geht die Genehmigungsbehörde davon aus, dass auch die Haushalte bis zum Jahr 2022 ausgeglichen werden können – jedoch nur dann, wenn die Überschussrücklage (also das „Sparbuch“ ) eingesetzt und aufgebraucht wird. Die Verschuldung der Samtgemeinde - das ist nur ein schwacher Trost dabei - bleibt pro Kopf immer noch deutlich unter dem Durchschnitt aller Gemeinden des Landes Niedersachsen.

Allerdings wird die dauernde Leistungsfähigkeit in Zweifel gezogen und nicht angenommen. Das macht sich auch darin bemerkbar, dass künftig die Notwendigkeit von Investitionen, die einen Bedarf von mehr als 10.000 € erfordern, im Einzelnen ausreichend darzulegen und zu begründen ist. Dass in diesem Zusammenhang die Samtgemeindeumlage erwähnt wird, lässt nichts Gutes erahnen. Im Hinblick darauf, dass die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich vielleicht ab 2020 nicht mehr gelingen könnte, wird lapidar darauf hingewiesen, dass ein unveränderter Samtgemeindeumlagesatz künftig rechtlich bedenklich sein könnte. Das wäre aber so ziemlich das Letzte, was die Mitgliedsgemeinden gebrauchen könnten.

Als SPD-Fraktion stehen wir zum Konstrukt der Samtgemeinde, deren Kern die Gemeinden sind, die noch immer relativ selbstverantwortlich ihren Aufgaben nachkommen. Gelebte kommunale Demokratie nennen wir so etwas. Wir hoffen doch sehr, dass in diesem Zusammenhang nicht erneut eine Diskussion über eine Umstrukturierung der Samtgemeinde eröffnet werden soll.