Seit dem 1. August gilt in Niedersachsen die Gebührenfreiheit in Kindertagesstätten für die letzten 3 Jahre. Das ist ein großer Fortschritt für junge Familien.
Fragen dazu werden im folgenden Text beantwortet. Sie sind nicht nur für die Betroffenen interessant, sondern vielmehr auch für unsere Kommunalpolitiker in den Gemeinderäten.

Versprochen und gehalten: Seit dem 01. August sind die Gebühren für die Kindergärten in Niedersachsen abgeschafft. Was bedeutet unser bildungspolitischer Meilenstein jedoch im Detail. Die wichtigst...

Versprochen und gehalten: Seit dem 01. August sind die Gebühren für die Kindergärten in Niedersachsen abgeschafft. Was bedeutet unser bildungspolitischer Meilenstein jedoch im Detail. Die wichtigst...

Wer profitiert von der Beitragsfreiheit?

Die niedersächsischen Eltern und ihre Kinder! Für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, entfallen bereits ab dem 1. August 2018 die Kindergartengebühren – ganz egal, ob sie noch in der Krippe betreut werden oder bereits eine Kindertagesstätte besuchen. Das bedeutet eine große finanzielle Entlastung für Familien in Niedersachsen, denn bisher mussten Eltern bis zu 300 Euro im Monat für einen Kindergartenplatz bezahlen. So können nun auch Kinder den Kindergarten besuchen, deren Eltern nicht so viel verdienen - das stärkt die Chancengerechtigkeit in unserem Land und ermöglicht die beste Bildung für alle Kinder von Anfang an.

Für welche Einrichtungen gilt die Beitragsfreiheit?

Die Beitragsfreiheit ist nicht an bestimmte Einrichtungstypen gebunden, sondern gilt für alle Träger. Wir wollen, dass Eltern frei über die Art der Betreuung ihrer Kinder entscheiden, egal ob kommunal, kirchlich oder privat. Jede Einrichtung, die auf Elternbeiträge verzichtet, erhält im Gegenzug Finanzhilfen vom Land.

Wie lange können Kinder beitragsfrei betreut werden?

Die Beitragsfreiheit gilt für bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche, und zwar unabhängig von Früh- oder Spätbetreuung. Für Kinder, die länger betreut werden, können die niedersächsischen Kommunen nach wie vor Beiträge erheben.

Gilt die Beitragsfreiheit auch für die Kindertagespflege?

Das Land übernimmt die Kosten für die Kindertagespflege, wenn die Tagespflege in einer Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz absichert. Also nur dann, wenn in einer Kommune andernfalls nicht genügend Betreuungsplätze in Kindergärten zur Verfügung stehen würden.

Was bedeutet die Beitragsfreiheit für die Qualität in der Kinderbetreuung?

Die Beitragsfreiheit und Verbesserungen in der Betreuungsqualität gehen für uns Hand in Hand. Parallel zur Abschaffung der Elternbeiträge erhöht die SPD-geführte Landesregierung die Mittel für Investitionen in die frühkindliche Bildung. So wurden mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 beispielsweise 60 Millionen Euro bereitgestellt, um insgesamt 5.000 zusätzliche Krippenplätze in ganz Niedersachsen zu schaffen.

Außerdem erleichtern wir mit dem „Niedersachsen-Plan: Mehr Fachkräfte für die Kita!“ den Berufseinstieg für Erzieherinnen und Erzieher sowie andere Berufsgruppen durch die Anerkennung verschiedener Vorbildungen. So fördern wir die qualitativ hochwertige Zusammenarbeit verschiedener Professionen in der frühkindlichen Bildung.

Wir wollen, dass die hervorragend ausgebildeten Fachkräfte an den niedersächsischen Kindertagesstätten auch in Zukunft die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden. Sie machen einen tollen Job und helfen unseren Jüngsten dabei, sich zu entwickeln und in der Welt zurechtzufinden. Wir unterstützen sie dabei und werden auch in Zukunft weitere Mittel für die Betreuungsqualität bereitstellen. So steigen wir beispielsweise in eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels an den Kindertagesstätten mit weiteren
61 Millionen Euro aus Bundesmitteln ein.

Was bedeutet die Beitragsfreiheit für die Kommunen?

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die niedersächsischen Kommunen für die entfallenden Elternbeiträge einen fairen Ausgleich erhalten müssen. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der SPD-geführten Landesregierung und den Kommunen ist deshalb ein Systemwechsel in Bezug auf die Finanzhilfen des Landes:

• Die Beitragsfreiheit wird von nun an über eine Erhöhung der Finanzhilfe zu den Personalausgaben auf 55 Prozent
finanziert.

• Diese Hilfe wird bis zum Kita-Jahr 2021/2022 schrittweise auf 58 Prozent anwachsen.

• Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Kommunen durch den Wegfall der Elternbeiträge nicht schlechter gestellt sind als vorher. Zu diesem Zweck haben wir einen sogenannten Härtefallfonds in Höhe von 48 Millionen Euro eingerichtet.