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Kita-Vereinbarung nicht angenommen Foto: unsplash

14. Dezember 2022: Gieboldehausen und Bilshausen lehnen Kita-Vereinbarung mit dem Landkreis ab. Und nun?

Die beiden Mitgliedsgemeinden Bilshausen und Gieboldehausen haben die zwischen einer Verhandlungskommission aus GemeindevertreterInnen und LandkreisvertreterInnen ausgehandelte neue Kita-Vereinbarung abgelehnt. Was bedeutet das nun in der Praxis?

Dadurch, dass die beiden Gemeinden den neuen Vertrag nicht angenommen haben, entsteht zunächst rein rechtlich keine neue Situation. In beiden Fällen läuft der alte Vertrag weiter: Die Zuständigkeit bleibt bei den Gemeinden - selbstverständlich mit allen schon bisher geltenden Rechten und Pflichten. Da ändert sich nichts. Dass beide Gemeinden deswegen auch die Pflichten übernehmen müssen, die sich aus dem SGB VIII schon immer ergeben (und die im neuen Vertrag formuliert wurden), ist ebenso klar.

Wie geht es nun weiter. Eine Kündigung ist bisher nicht ausgesprochen worden. In dem Fall ginge die Trägerschaft auf den Landkreis über. Das hat die Gemeinde Staufenberg gemacht. Ergebnis: Die Gemeinde Staufenberg wird künftig einen gesplitteten Kreisumlagesatz zahlen, der bei 69,6 % liegt. Die anderen Gemeinden liegen bei 48 % und alle werden durch den Jahresüberschuss für die HH-Jahre 20221/22 in Höhe von etwa 13 Mio € über die Kreisumlage entlastet. Die Summe, die davon bei der Samtgemeinde Gieboldehausen ankommt, müsste nach Vorstellung des Kreistages dann an die Mitgliedsgemeinden weitergereicht werden. Mal sehen, ob es dazu kommt.

Man kann sich ausrechnen, dass es für die Gemeinde Staufenberg keinesfalls günstiger wird. Sie wird kein Geld sparen. Der erhöhte Kreisumlagensatz ist gut begründbar, weil im anderen Falle alle anderen Gemeinden über die Kreisumlage die Kita in Staufenberg finanzieren müssten und aus der Geschichte der Kita-Finanzierung sich ohne Weiteres herleiten lässt, dass es noch vor wenigen Jahren keinerlei Mitfinanzierung durch den Landkreis gegeben hat. Staufenberg hat dagegen Klage eingereicht. Man wird sehen, wohin das führt. Vor einigen Jahren hatte auch die Stadt Hann Münden diese Idee, ist nach Prüfung der Situation und der drohenden Kreisumlagensplittung aber wieder davon abgewichen.

Gieboldehausen und Bilshausen lassen den Vertrag laufen. Das bedeutet zunächst einmal, dass auf der Basis von nur 4 Mio. € ein Zuschuss durch den Landkreis gezahlt werden müsste (alter Vertrag) - und nicht auf der Basis von 8 Mio. € bzw. nach neuester Entwicklung 9 Mio. € (neuer Vertrag). Es gäbe mit der bisher gültigen Abmachung also weniger als die Hälfte der neu zugesagten Mittel. Da bleibt einstweilen nur die vage Hoffnung, dass der Landkreis in dieser Frage auf die ablehnenden Gemeinden zugeht. Das setzt aber ganz sicher eine Revision der Entscheidung voraus.

Trotzdem noch ein Wort zur Vergangenheit der Kita-Finanzierung, wie sie dem Rhumspringer Gemeinderat vorgetragen wurde: Im Jahr 1993 wurde durch die Änderung des Sozialgesetzbuches den Gemeinden durch Landesgesetz die Möglichkeit eröffnet, die Kindertagesstätten auch weiterhin in eigene Trägerschaft zu nehmen bzw. sie in die Trägerschaft z. B. der Kirche zu übergeben. Und es wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass damit keinerlei Anspruch auf finanzielle Beteiligung durch den Landkreis entstand. Wer etwas in Eigenregie übernehmen möchte, muss auch sehen, dass sich die Maßnahme finanzieren lässt - so ließe sich das etwas flapsig formulieren. Anderenfalls hätte der Landkreis zu dem Zeitpunkt die Kreisumlage deutlich anheben müssen (siehe Staufenberg). Es galt bis dahin - ältere Ratsmitglieder mögen sich erinnern - die "Drittelparität“: je ein Drittel für Träger (Mittel aus der Kirchensteuer!), Gemeinde und Eltern. Der Landkreis jedenfalls hat bis Januar 2018 - also bis zum Beginn des "alten" Vertrags - keinerlei Kosten der Betreiber übernommen. Erst in einer zusätzlichen Finanzvereinbarung, die der Kreistag am 6. September 2017 einstimmig beschloss, wurden erstmalig 4 Mio. € im Haushalt für die Gemeinden mit Kindertagesstätten eingestellt (s.u.). Der jetzt vorliegende Vertrag wurde von einer Kommission ausgehandelt, in der auch eine Gemeindedelegation mit am Tisch saß. Kritik am Vertrag richtet sich daher in gleichem Maße auch an die eigene Delegation.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Rhumspringe dem Vertrag zugestimmt. Warten wir die weitere Entwicklung in Ruhe ab...

Auszug aus der Finanzvereinbarung von 2017:

§ 1 Umfang der Kostenbeteiligung
Unter Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 der ab dem 01.01.2018 geltenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers beteiligt sich der Landkreis Göttingen, beginnend ab dem 01.01.2018, jährlich mit vier Millionen Euro an der Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe durch die unterzeichnenden Gemeinden gem. §§ 22a, 24 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (Förderung in Tageseinrichtungen) i.V.m. § 13 Abs. 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz (Nds. AG) SGB VIII)

(einstimmig beschlossen)

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