Seit längerer Zeit gibt es Ärger um den Bau eines Niederschlagswasserkanals in der Gemeinde Krebeck OT Renshausen. Die Verwaltung hat hierzu eine klare Position per Presseerklärung abgegeben. Wir veröffentlichen sie hier. Die SPD-Fraktion teilt diese Position aus grundsätzlichen juristischen Erwägungen. Das Gegenteil könnte nur durch eine juristische Klärung vor Gericht bewiesen werden. Diese Möglichkeit des Klageweges steht allen Beteiligten offen.

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Pressemitteilung der Samtgemeinde Gieboldehausen
Bau eines Niederschlagswasserkanals in der Mönchstraße in Renshausen, Gemeinde Krebeck
Bereits im Jahr 2000 bestand bei der Gemeinde Krebeck als Straßenbaulastträgerin der Mönchstraße eine Sanierungsabsicht für diese Straße. Zur Umsetzung der Planungen ist es jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht gekommen. Im Jahr 2016 teilte ein Versorger mit, in der Mönchstraße die vorhandenen Leitungen austauschen zu wollen. Dies war Anlass, erneut das Thema Straßenbaumaßnahme aufzugreifen. Dabei wurde festgestellt, dass in der Mönchstraße keine geregelte Niederschlagswasserbeseitigung existiert.
Das sich daraus die Verpflichtung ergibt, einen Niederschlagswasserkanal, zumindest für die Straßenentwässerung, zu bauen, wurde - das war sowohl der Gemeinde Krebeck als Straßenbaulastträgerin, als auch der Samtgemeinde Gieboldehausen als für den Bau des Niederschlagswasserkanals zuständige Kommune wichtig - daraufhin von zwei Rechtsanwälten überprüft.
Resultierend daraus wurde im Frühjahr 2019 der Planungsauftrag für den Bau des Niederschlagswasserkanals von der Samtgemeinde Gieboldehausen an ein Planungsbüro erteilt. Für die erforderlichen Straßenbauarbeiten hat die Gemeinde Krebeck den Planungsauftrag ebenfalls erteilt.
Der Bau des Niederschlagswasserkanals wird zu Beiträgen führen, die von den Anwohnern aufzubringen sind. Über Art und Höhe kann zum frühen Zeitpunkt noch keinerlei Aussage getroffen werden, da die Samtgemeinde Gieboldehausen für derartige Beitragsmaßnahmen üblicherweise eine externe Beratung in Anspruch nimmt. So auch im vorliegenden Fall. Publizierte Zahlen zu den Belastungen einiger Anwohner der Mönchstraße sind deshalb rein spekulativ und nicht von der Samtgemeinde oder Gemeinde Krebeck veröffentlicht.
Es sind derzeit bei der Samtgemeinde Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro für den Bau des Niederschlagswasserkanals eingestellt. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 180.000 Euro Baukosten zzgl. Ingenieurhonorar. Die Gemeinde Krebeck hat im Haushaltsplan insgesamt Mittel in Höhe von 285.000 Euro veranschlagt.
Auf welche Höhe sich die tatsächlichen Kosten belaufen, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Es wird zu gegebener Zeit eine erneute Informationsveranstaltung für die Anwohner stattfinden.
gez. Ahrenhold

Gieboldehausen, den 12.07.2019